RTK Aktueller Hinweis 26.03. - Allgemeine Infos


Datum:

26.03.2020

Autor:

Pressestelle Rheingau-Taunus-Kreis

Coronavirus - ALLGEMEINE INFOS

FALLZAHLEN IM RHEINGAU-TAUNUS-KREIS (26. März 2020, 14:30 Uhr)

Im Kreisgebiet gibt es aktuell 89 bestätige Coronavirus-Fälle.

Die täglichen Fallzahlen werden auch auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) veröffentlicht. Aufgrund der verzögerten Übermittlung von Daten an die jeweiligen Institute sind Abweichungen möglich.

INFORMATIONSBLÄTTER


Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) hat am 17. März 2020 ein Informationsblatt zum Coronavirus veröffentlicht. Dies wurde zudem in mehrere Sprachen übersetzt:

  • Infoblatt Coronavirus dari

Weitere Informationen zum Coronavirus in verschiedenen Sprachen sind auf der Homepage des HMSI aufgeführt.

FAQs - ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Was wird unternommen?
Die Strategie besteht noch darin, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, damit über die Zeit für die schwer erkrankten Patienten genügend Kapazitäten im Gesundheitswesen und speziell in den Kliniken bereitgestellt werden können.

Was kann ich tun, um die Ausbreitung zu verlangsamen?

  • Schränken Sie Ihre sozialen Kontakte auf das Nötigste ein!
  • Achten Sie auf persönliche Hygiene!
  • Halten Sie sich nicht an öffentlichen Plätzen oder in Menschenansammlungen auf!
  • Schützen Sie ältere Mitmenschen, indem Sie Besuche vermeiden!
  • Beachten Sie die Husten-Niesen-Etikette!

Ein einfacher Mundschutz gibt nur einen vermeintlichen Schutz vor einer Infektion. Das Tragen eines Mundschutzes kann bei eigener Erkältung aber Menschen in der Umgebung vor einer Infektion schützen. Wichtig ist, sich häufig gründlich die Hände mit Wasser und Seife zu waschen, insbesondere beim Nach-Hause-Kommen, vor der Zubereitung von Mahlzeiten und vor dem Essen. Außerdem sollte man ganz bewusst vermeiden, sich mit den Händen im Gesicht zu berühren. Räume sollten immer gut gelüftet werden.


Welche Personen gehören zur Risikogruppe?

Folgende Personen gehören aktuell zu den Risikogruppen:

  • Herzerkrankungen: z.B. koronarer Herzkrankheit, Herzkranzgefäßverengung, Kardiomyopathie, Herzinsuffizienz, Herzfehler
  • Bluthochdruck, wenn dieser zu Folgeerkrankungen geführt hat, wie z.B. Gefäßverkalkungen an den Herzkranzgefäßen oder den gehirnversorgenden Blutgefäßen. Ein gut eingestellter Blutdruck ohne Folgeerkrankungen bedeutet nach jetzigem Kenntnisstand kein erhöhtes Risiko.
  • Diabetes mellitus, wenn dieser schlecht eingestellt ist oder wenn bereits Folgeerkrankungen (Gefäßverkalkungen, Nervenschädigungen) bestehen
  • Erkrankungen der Atemwege: z. B. COPD, Asthma bronchiale.
  • Erkrankungen der Leber: z.B. Leberzirrhose, Entzündungen der Leber, chronische Hepatitis. Gallensteine ohne Funktionsstörung der Leber erhöhen das Risiko nach jetzigem Kenntnisstand nicht.
  • Erkrankungen der Niere: z. B. Niereninsuffizienz, Dialysebehandlung, chronische Nierenbecken- oder Nierengewebeentzündung (Pyelonephritis oder Glomerulonephritis)
  • Krebserkrankungen während der chemotherapeutischen Behandlung oder Strahlentherapie. Manche Krebsbehandlungen verursachen auch nach Abschluss eine dauerhafte Schwächung des Immunsystems. Hierüber kann der behandelnde Arzt Auskunft geben. Eine abgeschlossene Krebsbehandlung, z.B. nach der Entfernung einer bösartigen Geschwulst der Haut ohne weitere Nachbehandlung, verursacht nicht automatisch ein erhöhtes Risiko.
  • Unterdrücktes Immunsystem: z. B. durch Cortisonbehandlung (bei Rheuma, Schuppenflechte) oder Einnahme anderer Immunsuppressiva (u.a. bei Rheuma).
  • Raucher: haben auf jeden Fall ein Risiko, wenn Folgen bestehen wie chronische Bronchitis oder COPD. Ob auch geringer Nikotinkonsum ein Risiko bedeutet, kann nicht ausgeschlossen werden.
  • Höheres Lebensalter, unabhängig von anderen Risikofaktoren. Kommen aber noch weitere Risikofaktoren dazu, erhöht sich das Risiko weiter. Das Risiko steigt ab einem Alter von 50-60 Jahre an und steigert sich mit zunehmendem Alter.

Wie äußern sich die Symptome, die auf Corona hinweisen?
Aktuell sind die bekannten Symptome Husten, Fieber und allgemeine Erkältungssymptome.

Ich fühle mich krank, habe aber keine der bekannten Symptome. Was mache ich?
Bitte rufen Sie den Hausarzt an und beschreiben Sie, dass Sie ernsthaft krank ist (mehr als bei sonstigen Erkältungen) und ein Untersuchungstermin gewünscht ist.

Wer wird getestet?
Es werden ausschließlich Personen getestet, welche die aktuellen Fallkriterien des RKI erfüllen.

Wie kann es sein, dass jemand aus meiner Familie unter Quarantäne steht und alle anderen sich frei bewegen dürfen?
Das Gesundheitsamt stellt Menschen, die positiv auf das neue Corona-Virus getestet sind, unter häusliche Quarantäne. In diesem Fall werden auch die engen Haushaltskontakte, in der Regel die Familie, mit unter Quarantäne gestellt, weil diese sich ggf. schon angesteckt haben könnten, auch wenn sie selbst noch nicht erkrankt sind.
Anders sieht der Fall aus, wenn ein Familienmitglied außerhalb der Familie Kontakt zu einem positiv getesteten Mensch hatte. Hier wird tatsächlich nur diese Kontaktperson unter Quarantäne gestellt. Alle anderen Familienmitglieder dürfen sich frei bewegen. Solange die Kontaktperson keine Symptome entwickelt, ist es sehr unwahrscheinlich, dass sie ansteckend sein könnte.
Anders sieht es aus, wenn die Kontaktperson Symptome bekommt. Jetzt sollte bei der Kontaktperson ein Test auf das neue Corona-Virus erfolgen und die Familienmitglieder zur Sicherheit nun auch zu Hause bleiben, bis das Testergebnis vorliegt.
Beachten Sie: Symptomfreie Menschen zu testen, vermittelt nur eine Scheinsicherheit. Die „Treffsicherheit“ auf das neue Corona-Virus ist bei Menschen mit Symptomen deutlich besser. So kann ein zunächst negativer Test bei einer symptomfreien Person einige Tage später mit dem Auftreten von Symptomen doch positiv ausfallen kann. Deshalb wird in Deutschland auch die Strategie verfolgt, positiv getestete Personen und alle engen Kontaktpersonen in häusliche Quarantäne zu nehmen.

Da derzeit sehr viele Tests durchgeführt werden, kann es durchaus mehrere Tage dauern, bis das Ergebnis vorliegt. Weil aber, wie oben beschrieben, alle Betroffenen zunächst in häuslicher Isolation bleiben, geht von ihnen keine Gefahr für andere aus.

Hinterlässt eine durchgemachte Infektion eine Immunität?
Dies ist noch nicht abschließend bekannt. Es ist aber anzunehmen, dass für den aktuellen Typ des SARS-CoV-2 zumindest eine temporäre Immunität besteht. Da es jedoch typisch für Viren ist, dass sie leicht mutieren können, sind auch neue Infektionen vorstellbar.

Wie ist der Stand bei Schulen und Kindertageseinrichtungen?
Seit dem 16. März 2020 sind alle staatlichen, freien und kirchlichen Kindertageseinrichtungen geschlossen. Diese Regelung gilt vorerst bis 10. April 2020.
Die Allgemeinverfügung des RTK ist hier nachzulesen.

Seit dem 16. März 2020 sind zudem alle staatlichen, freien und kirchlichen Schulen geschlossen. Diese Regelung gilt zunächst bis zu den Osterferien.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums. Dort ist auch in einer Liste aufgeführt, welche Berufsgruppen Anspruch auf eine Notbetreuung haben.

Kann ich meine Kinder zu den Großeltern geben?
Die allgemeinen Empfehlungen lauten, dass Besuche von Enkelkindern bei den Großeltern möglichst vermieden werden sollten.

Wie ist der Stand zum gesellschaftlichen Leben?

Unter www.bundesregierung.de finden Sie die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland.

Welche Geschäfte bleiben offen und welche müssen schließen?
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hat hierzu einen Auslegungshinweis erstellt.

Darf ich zu einer Bestattung oder Trauung gehen?

Die Regelungen hierzu sind Sache der Gemeinden. Wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindevertretung.
Darf ich Flüchtlingsunterkünfte betreten?
Seit dem 20. März 2020 gilt bis auf Weiteres ein generelles Besuchsverbot in den Gemeinschaftsunterkünften für geflüchtete Menschen im Rheingau-Taunus-Kreis.
In Einzelfällen gelten begrenzte Ausnahmeregelungen. Diese sind mit der Betreuung oder dem Fachdienst Flüchtlingsdienst/Migration rechtzeitig im Vorhinein abzuklären. Die Betreuungen der Unterkünfte und die Mitarbeitenden des Fachdienstes Flüchtlingsdienst/Migration sind weiterhin telefonisch und per Mail erreichbar.
Diese Maßnahme dient dem Schutz der Bewohnenden, Mitarbeitenden und Besuchenden.

Kann mein Hund oder meine Katze auch erkranken?
Bisher gibt es keine Hinweise, dass Haustiere erkranken oder den Erreger weitergeben können. Ob ein schwach positiv getesteter Hund in Asien tatsächlich infiziert ist, oder den Erreger nur durch Ablecken kontaminierter Flächen aufgenommen hat, ist nicht untersucht.

Muss ich zu Hause Händedesinfektionsmittel benutzen?
Nein, gründliches Händewaschen ist ausreichend, besonders wenn man nach Hause kommt, vor dem Zubereiten von Speisen und vor dem Essen.

Brauche ich zu Hause spezielle Putzmittel?
Nein, normale Haushaltsreiniger sind ausreichend.

+++ Hier geht es zu den FAQ des RKI. +++

MELDEPFLICHT BEIM GESUNDHEITSAMT

Nachweise des neuen Corona-Virus müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Die Patienten werden nur im Krankenhaus aufgenommen, wenn sie so schwer erkrankt sind, dass das aus medizinischer Sicht erforderlich ist. Das Gesundheitsamt ermittelt die möglichen Kontaktpersonen, stellt diese unter häusliche Quarantäne und überprüft täglich deren Befinden. Sollten bei den Kontaktpersonen Symptome auftreten, erfolgt eine entsprechende Diagnostik.

AN WEN KANN ICH MICH WENDEN?

Wer Symptome entwickelt, die auf das Coronavirus hinweisen, sollte zunächst den Hausarzt telefonisch kontaktieren und unter Hinweis auf eine mögliche Infektion einen Termin vereinbaren.
Wenn der Hausarzt wegen einer notwendigen Diagnostik nicht verfügbar ist, hilft die Nummer des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes unter 116117 (www.116117.de).

Fachliche Informationen finden Interessierte auf den Webseiten

  1. des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de/covid-19)
  2. des Bundesgesundheitsamtes (www.bundesgesundheitsministerium.de)
  3. des Hessischen Sozialministeriums  (www.soziales.hessen.de)
  4. der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.infektionsschutz.de)
  5. des Hessischen Kultusministeriums (www.kultusministerium.hessen.de)

Telefonische Auskunft erhalten Sie unter den Telefonnummern

  1. des Bürgertelefons des Rheingau-Taunus-Kreises unter 06124 510-510 (montags bis donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr)
  2. des hessischen Sozialministeriums HMSI unter 0800 5554666 (montags bis freitags von 8.00 bis 20.00 Uhr)
  3. des Bundesgesundheitsministeriums unter 030 346464100