RTK Aktueller Hinweis 26.03. - Info Wirtschaft


Datum:

26.03.2020

Autor:

Pressestelle Rheingau-Taunus-Kreis

Coronavirus - WIRTSCHAFT

Nachfolgend haben wir für Sie einige interessante Informationen rund um das Thema Wirtschaft zusammengestellt.

UNSERE VORDRUCKE
Hier finden Sie die aktuellen Vordrucke des Rheingau-Taunus-Kreises für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: 

  • Online-Antrag auf Verdienstausfall nach §56 IfSG
    ACHTUNG
    Berechtigt zum Stellen dieses Antrags ist, wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einem Tätigkeitsverbot unterliegt oder unterworfen wird, beziehungsweise abgesondert wurde, und einen Verdienstausfall erleidet und dabei nicht krank ist. Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall.
    Bei Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber für längstens 6 Wochen, soweit tarifvertraglich nicht anders geregelt, die Lohnfortzahlung zu übernehmen.
    Selbstständig Tätige stellen den Antrag auf Entschädigung direkt beim zuständigen Gesundheitsamt. Finanzielle Leistungen aus anderen gesetzlichen oder privatrechtlichen Ansprüchen (z. B. nach den Förderprogrammen von Bund und Land, Versicherungsleistungen) sind gegenüber der Entschädigung nach dem IfSG vorrangig!
  • Infoblatt für Selbständige
  • Vordrucke nach dem SGB II

FAQs
Mein Arbeitgeber besteht auf eine „Negativ Corona Bescheinigung“. Was kann ich tun?

Der Arbeitnehmer muss sich vom Arbeitgeber eine Kostenübernahmeerklärung geben lassen. Wenn Sie die Testkriterien nicht erfüllen, weisen Sie den Arbeitgeber darauf hin, dass man vermutlich deshalb nicht getestet wird.
Muss ich einen Verdachtsfall meinem Arbeitgeber melden?
Grundsätzlich nein. Es kann allerdings sein, dass der Arbeitgeber eigene Regelungen und Vorgehensweisen erlässt. Erkundigen Sie sich deshalb individuell.
Welche Geschäfte bleiben offen und welche müssen schließen?
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hat hierzu einen Auslegungshinweis erstellt.

SELBSTÄNDIGE UND UNTERNEHMEN

Das Bundeskabinett hat sich auf mehrere Maßnahmen geeinigt, um mit einem umfangreichen Hilfspaket Beschäftigte, Selbstständige und Unternehmen in der Corona-Krise zu entlasten.

  • Kleine Firmen und Solo-Selbstständige erhalten Soforthilfen in Höhe von insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro. Mit den Mitteln können laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten und ähnliches bezahlt werden.Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten danach eine Einmalzahlung in Höhe von max. 9.000 Euro für drei Monate. Unternehmen bis zu zehn Beschäftigte können bis zu 15.000 Euro für drei Monate bekommen. Das Land Hessen stockt um 1.000 Euro bzw. 5.000 Euro auf.
  • Die Antragstellung erfolgt beim Regierungspräsidium Kassel und ausschließlich online. In Hessen wird die Stellung nur eines Antrages notwendig sein, um sowohl die Bundes- als auch die Landesförderung zu erhalten.
  • Über einen Stabilisierungsfonds werden Großunternehmen mit Kapital gestärkt, der Staat soll sich notfalls an den Firmen beteiligen können.
  • Steuervorauszahlungen können problemlos herabgesetzt werden.
  • Im Insolvenzrecht wird die Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen ausgesetzt.
  • Unternehmen sowie Vereine dürfen ihre Haupt- und Jahresversammlungen auch online abhalten.

Die gesamte Palette der Förderprogramme des Bundes und der Länder finden Sie unter der Förderdatenbank des Bundes unter www.foerderdatenbank.de, Stichwort Corona Hilfe.

Die KfW-Bankengruppe bietet umfangreiche Informationen zu den Fördermöglichkeiten für Unternehmen in der Corona-Krise an. Im neuen KfW-Sonderprogramm 2020 sind die Mittel unbegrenzt. Es steht sowohl kleinen, mittelständischen Unternehmen als auch Großunternehmen zur Verfügung. Weitere umfangreiche Informationen liefert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Fragen zum Coronavirus beantwortet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

KURZARBEITERGELD
Die Bundesregierung hat den Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert. Unternehmen haben so die Möglichkeit, bei Arbeitsausfällen finanziell entlastet zu werden. Alle Hinweise stellt die Agentur für Arbeit zur Verfügung. Die wichtigsten Voraussetzungen und Informationen sind aktuell:

  • Es muss zu Arbeitsausfällen kommen. Umsatz- und Gewinnverluste sind nicht der Ansatz von Kurzarbeit.
  • Mitarbeiter müssen zunächst Resturlaube aus 2019 nehmen.
  • Überstunden sind vorab abzubauen.
  • Kurzarbeitsgeld sind 60 Prozent bzw. 67 Prozent mit Kindern vom sog. pauschalierten Netto.
  • Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet.
  • Sie müssen eine Anzeige der Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit einreichen.

Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie unter www.arbeitsagentur.de.


STEUERSTUNDUNG UND FINANZIERUNG
Das Bundesland Hessen setzt bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zunächst auf bewährte Mittel zur Entlastung der hessischen Unternehmen. Die Finanzämter sind sensibilisiert, etwaige Anträge auf Steuerstundungen oder geringere Vorauszahlungen zügig zu prüfen.
Über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) und die Bürgschaftsbank Hessen (BBH) werden ein breites Spektrum geförderter Finanzierungsprodukte angeboten, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Investitionen und mit Betriebsmitteln zu unterstützen.
Weitere Informationen befinden sich auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.

ANGEBOTE DER IHK
Die Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unterstützt die Mitgliedsbetriebe mit einem umfangreichen Beratungsangebot. Anstatt Vor-Ort-Terminen findet eine digitale und telefonische Beratung statt. Auf der Homepage gibt es Hinweise zu Fördermitteln und Überbrückungshilfen, Links und IHK-Ansprechpartner für Rechts-, Finanzierungs- und Exportfragen.
Auf der Homepage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages wird ein Vordruck für die Beantragung von Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus bereit gestellt. Auch der rechtliche Rahmen ist hier beschrieben.

WOHIN KANN ICH MICH ANSONSTEN WENDEN?
Weitere wichtige Anlaufstellen und Telefonnummern sind:

  • Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für alle Fragen zu finanziellen Hilfen: Tel. 030 186151515 (Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr)
  • Beantragung von Kurzarbeitergeld: Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur
  • Unternehmerhotline der Bundesagentur für Arbeit: Tel. 0800 45555 20
  • Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus: Tel. 030 346465100 (Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr)