Gebühren Kindertagesstätten in Walluf -Befreiung von der Beitragspflicht-


Liebe Eltern,

in Anbetracht der Tatsache, dass das Land Hessen auf Grund der bundeseinheitlichen Regelungen zur Bekämpfung des Corona-Virus eine generelle Schließung der Kindertagesstätten nicht vollzogen hat, bleibt, auch nach Information des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, folgendes festzuhalten:

  1. Es gibt kein Betretungsverbot für Kindertagesstätten
  2. Es gibt auch keine Notbetreuung. Der Anspruch auf Kinderbetreuung bleibt in Hessen bestehen.

Zur weiteren und zwingend notwendigen Eindämmung des Infektionsgeschehens rund um das Corona-Virus wird an die Eltern appelliert, die Kinderbetreuung auf ein Minimum zu reduzieren. Wer die Kinderbetreuung, die vor Ort angeboten wird, in Anspruch nehmen möchte, kann dies tun. Es wird jedoch zwingend appelliert dies nur in dringender Betreuungsnotwendigkeit in Anspruch zu nehmen. Seitens der Bundesregierung wurde mittlerweile die Möglichkeit eröffnet 10 zusätzliche Tage Kinderkrankengeld je Elternteil geltend zu machen.

Das Land Hessen hat nun am gestrigen Tage mitgeteilt, das die Kita Gebühren zu 50 % der Kommune erstattet werden, wenn diese die Eltern von der Beitragspflicht befreit. Dies gilt zunächst nur für den Monat 01.2021.

Die Zuständigkeit über die Gebührenbefreiung liegt alleine bei der Gemeindevertretung der Gemeinde Walluf. Seitens der Verwaltung sind hier bereits entsprechende Vorschläge ausgearbeitet und zur Beratung weitergeleitet worden.

Wir rechnen mit einer Entscheidung in der Sitzung am 18. Februar 2021.

Wir haben mit heutigen Tage die Fälligkeit der Kitagebühren ab Februar 2021 bis zu einer Entscheidung in den kommunalen Gremien ausgesetzt.

Sie werden nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung weitere Nachricht erhalten.

Geben Sie auf sich Acht und bleiben Sie Gesund.

Mit feundlichen Grüßen

Nikolaos Stavridis, Bürgermeister