Schnipp, schnapp, Äste ab - Walluf heckt (was) aus

Vor der Vogelbrutzeit an den Heckenrückschnitt denken

Manchem Hobbygärtner tut es in der Seele weh, wenn er seiner nach oben ausladenden Hecke mit der Schere an die Äste soll. Doch aus gärtnerischer Sicht ist es wichtig, in der Höhe auf eine Verjüngung des Gesträuchs zu achten, auch wenn dies im ersten Moment viel Gehölz zum Vorschein bringt. Nur so bekommt die Hecke auch im Innern genügend Licht und kann kräftig wachsen – schön grün wird sie dann ganz schnell von allein wieder. Zudem trägt der großzügige Rückschnitt dazu bei, dass Äste nicht wild über die Grundstücksgrenze hinausragen und Fußgänger, Rad- oder Autofahrer behindern.

Was manch einer nicht weiß: Der Heckenrückschnitt ist durch das Bundesnaturschutzgesetz geregelt. Hintergrund ist der Schutz heimischer Tiere und deren Lebensräume. Und somit sind mit Beginn
der jährlichen Vogelbrutzeit am 1. März größere Schnittmaßnahmen an Hecken bis einschließlich
30. September untersagt. „Auch wir halten uns beim Schnitt der gemeindeeigenen Hecken soweit möglich an diese Schutzzeit“, so der Wallufer Bürgermeister. „Kleinere Rückschnitte, die der Verkehrs­sicherheit dienen, sind natürlich das ganze Jahr über erlaubt und notwendig und werden von der Gemeinde entsprechend ausgeführt.“ Dennoch bittet er alle Bürgerinnen und Bürger noch in den kommenden drei Wochen zur Heckenschere zu greifen und die Vogelschutzzeit, die dem Nestbau, Brüten und der ungestörten Aufzucht der Jungvögel dient, einzuhalten.

Also ab in die Hecke und noch im Februar gut zurückschneiden:
Schnipp, schnapp, Äste ab - Walluf heckt (was) aus.