Bürgermeisterwahl am 01.11.2020 und evtl. Stichwahl am 22.11.2020 hier: Erste Corona-Regel und Briefwahl


Am 01.11.2020 findet die Direktwahl des Bürgermisters der Gemeinde Walluf statt. Hierauf wurde schon in verschiedenen Bekanntmachungen und Presseberichten hingewiesen. Ursprünglich sollte die Bürgermeisterwahl bereits am 26.04.2020 stattfinden. Wegen der Corona-Pandemie und den sich daraus ergebenden Gesetzesänderungen musste die Wahl jedoch auf den 01.11.2020 verschoben werden. Eine unwahrscheinliche, aber nicht auszuschließende Stichwahl findet am 22.11.2020 statt.

Leider kann die Wahl zu diesem Ersatztermin aufgrund der aktuellen Coronalage auch nicht wie gewohnt stattfinden. „Zwar sind die Fallzahlen in Walluf und im gesamten Rheingau-Taunus-Kreis derzeit weit von einer kritischen Marke entfernt, jedoch ist auch bei der anstehenden Bürgermeisterwahl weiterhin äußerste Wachsamkeit gefordert“, so der Wallufer Bürgermeister Manfred Kohl. So werden bei der Wahl am 01.11.2020 größere Wahlräume als dies in der Vergangenheit der Fall war genutzt. Auch werden die Wahlhelfer/innen und die Wähler/innen in den Wahllokalen durch Spuckschutzwände getrennt und für die Wähler/innen stehen ausreichend Stifte zur alleinigen Nutzung durch jeweils eine Person zur Verfügung. Weiterhin stehen Händedesinfektionsstationen an den Zugängen zu den Wahllokalen bereit und Einweiser/innen werden die ankommenden Wähler/innen über die notwendigen Hygienemaßnahmen und die einzuhaltenden Mindestabstände und die Laufwege im Wahllokal informieren. Wichtig ist dabei, dass jeweils getrennte Ein- und Ausgänge benutzt werden, um die Einhaltung der Abstände zu erleichtern. „Leider“, so der Wallufer Bürgermeister weiter, „ist das Tragen einer Mund-Nasenabdeckung im Wahllokal gem. eines Erlasses des Hessischen Ministeriums des Innen und für Sport nach derzeitigem Rechtsstand nicht erforderlich. Dennoch empfehle ich allen Wähler/innen freiwillig während der Wahlhandlung eine sog. Alltagsmaske vor Mund und Nase tragen. Wähler/innen, die Ihre Maske vergessen haben, können vor Ort eine Einwegmaske erhalten. Diese dient dem Eigenschutz, aber auch dem Schutz anderer Personen und sollte daher bitte getragen werden, auch ohne gesetzliche Verpflichtung.“

„Wähler/innen und Wähler, die den Gang zur Wahlurne wegen Corona oder aus anderen Gründen scheuen oder am Wahltag verhindert sind“, so Bürgermeister Kohl weiter „bitte ich sehr herzlich von dem Angebot der Briefwahl Gebrauch zu machen. Gerade bei dieser Wahl unter Coronabedingungen stellt die Briefwahl insbesondre für Wähler/innen, die einer Risikogruppe angehören, eine gute und sinnvolle Alternative zur Wahl im Wahllokal dar“.

Damit auch die Briefwahlunterlagen unter Beachtung der Schutzmaßnahmen vor dem Coronavirus beantragt werden können, können die Anträge auf verschiedene Wege vorgelegt werden:

  1. Mit dem entsprechenden Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungen, die ab dem 25.09.2020 den Wahlberechtigten mit der Post zugestellt werden.
  2. Auf elektronischem Weg über die Homepage der Gemeinde Walluf (www.walluf.de). Dort befindet sich ein Button der die Antragsteller/innen auf das Antragsformular weiterleitet.
  3. per Telefax unter 06123/ 792-207
  4. per Brief
  5. per Telegramm
  6. per E-Mail an das Wahlamt unter fuchs@walluf.de oder graef@walluf.de

Bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen per Telefax, Brief, Telegramm oder E-Mail müssen jedoch zumindest Vorname, Name, vollständige Anschrift, Geburtsdatum und Unterschrift bzw. Namenswiederholung angegeben werden, ferner noch ob die Briefwahlunterlang nur für die Wahl am 01.11.2020 oder auch für eine theoretisch mögliche Stichwahl am 22.11.2020 beantragt werden. Ansonsten kann der Antrag aus rechtlichen Gründen nicht bearbeitet werden und es kommt durch Rückfragen zu Verzögerungen. „Daher“, so Manfred Kohl weiter „empfehle ich allen Wähler/innen die Briefwahlunterlagen mittels des Antragsvordruckes auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder über die Homepage der Gemeinde Walluf zu beantragen. Dies sind die einfachsten und sichersten Wege zur Beantragung der Briefwahlunterlagen“. In diesen Fällen werden die Briefwahlunterlagen an die Heimatanschrift der Wähler/innen oder an eine von diesen angegebene abweichende Versandanschrift gesandt. Die Rücksendung der ausgefüllten Wahlbriefe kann dann für die Wähler/innen innerhalb des Bundesgebietes portofrei mit der Deutschen Post erfolgen. Alternativ können die ausgefüllten Wahlbriefe auch in den Rathausbriefkasten eingelegt werden.

Wie Manfred Kohl weiter ausführt, besteht auch die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen direkt im Wallufer Rathaus zu beantragen und dort auch unmittelbar zu Wählen. Dies ist während der Öffnungszeiten des Wallufer Rathauses auch ohne Terminvereinbarung möglich. „Da im Hinblick auf die schmalen Flure im Wallufer Rathaus der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, bitte ich von dieser Regelung nur in dringenden Fällen Gebrauch zu machen. Jedoch wird kein/e Wähler/in abgewiesen“ so der Wallufer Bürgermeister weiter.

Sofern die Briefwahlunterlagen persönlich im Wallufer Rathaus beantragt werden, ist folgendes Vorgehen vorgesehen:

  1. Bitte während der Öffnungszeiten des Rathauses an der Eingangstür klingeln.
  2. Sodann werden die Antragsteller in den Pavillon vor dem Rathaus gebeten.
  3. Dort können die Antragsunterlagen durch ein Fenster ins Rathaus gereicht werden.
  4. Die Antragsteller/innen verweilen in dem Pavillon, bis zur Aushändigung der Briefwahlunterlagen. Diese werden wieder durch das Fenster nach außen gereicht.
  5. Personen, die unmittelbar im Wallufer Rathaus wählen wollen, wird sodann der Zugang zum Rathaus gewährt. Dort befindet sich eine Wahlkabine unmittelbar neben der Rathaustür. Dort kann die Stimmabgabe erfolgen.
  6. Die gesetzlichen Mindestabstände sind auch in dem Pavillon vor dem Wallufer Rathaus sowie bei der Stimmabgabe einzuhalten.
  7. Beim Betreten des Rathauses bitte die Hände desinfizieren. Eine entsprechende Desinfektionsstation steht im Eingangsbereich bereit.
  8. Bitte nach Möglichkeit beim Wählen im Rathaus freiwillig eine Alltagsmaske oder eine vergleichbare Schutzvorrichtung vor Mund und Nase tragen.

Sollte sich die Pandemielage vor dem Wahltag deutlich verändern, so werden die oben genannten Maßnahmen überdacht und ggf. der Situation angepasst.

„Ich bedauere die durch die Coronapandemie erforderlichen weiteren Maßnahmen bei der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Walluf sehr, sehe jedoch zum Schutz aller Beteiligten keine andere Möglichkeit“ so der Wallufer Bürgermeister weiter. „Bitte geben Sie Ihre Stimme bei der Wahl am 01.11.2020 und im Falle einer evtl. Stichwahl auch am 22.11.2020 ab, persönlich im Wahllokal oder per Briefwahl und zeigen Sie, dass die Demokratie trotz Corona weiterlebt“, appelliert Bürgermeister Manfred Kohl abschießend an alle Wahlberechtigen.