Brennholz

BRENNHOLZ aus dem Kommunalwald

Ab Montag, 1. Oktober 2023 bis Sonntag, 14. Januar 2024* können  Wallufer Bürgerinnen und Bürger ihren privaten Brennholzbedarf für die Saison 2024 ONLINE beim Forst- & Holzkontor Rheingau-Taunus anmelden.


Die Zuteilung der Brennholzlose erfolgt forstbetrieblich und witterungsbedingt bis zum Herbst 2024.

An wen muss ich mich wenden?

Privatpersonen können den Online-Bestellservice nutzen.
(Gewerbetreibende wenden sich direkt an das Forst & Holzkontor Rheingau-Taunus unter www.forst-holzkontor-rt.de.)


Bestellt werden kann Brennholz am Weg oder Flächenlose.
Die Mindestbestellmenge beträgt 2,5 Festmeter, die Höchstbestellmenge 15 Festmeter, wählbar in 2,5 Fm Schritten.

Die Aufarbeitung startet für alle ab dem 1. Oktober 2024 nach den Brut- & Setzzeiten bis längstens 31.März 2025. Eine Abfuhr von nicht aufgearbeitetem Holz das als Polter am Weg erworben wird, kann jederzeit erfolgen.

Preise: Für Laubholz 60 €, für (reine) Eiche 50 € und für Fichte 38 € je Festmeter für Brennholz am Weg. Flächenlose kosten für Laubholz 42 €, für (reine) Eiche 34 € und für Fichte 25 € je Festmeter.
Die Preise gelten für den privaten Erwerb von Brennholz, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.


Seitens der Gemeinde Walluf steht es den Bürgerinnen und Bürgern frei, ob und auch womit (fertiges) Holz im Wald abgedeckt wird.


Wegen der aktuellen Situation in den Wäldern kann keine Garantie über die Zuteilung der bestellten Menge und Holzart, insbesondere bei Laubholz, gegeben werden. 

Bei den Bestellungen von Buchen- oder Eichenholz können weitere Laubholzarten, beispielsweise Ahorn oder Birke, beigemischt werden. Die Abrechnung des Holzes erfolgt nach den oben genannten Preisen.

Die Stadt Taunusstein liefert kein Brennholz und bietet auch kein brennfertiges Holz an. Die Stämme müssen selbst abtransportiert, gesägt und gespalten werden. Das Holz muss anschließend rund zwei Jahre trocknen, bevor es als Brennholz dienen kann.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für das Aufarbeiten von Holz mit der Motorsäge, ein Sachkundenachweis erforderlich ist. Zum Zwecke des Grundwasser- und Bodenschutzes dürfen Motorsägen ausschließlich mit KWF-geprüftem Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) und biologisch abbaubarem Kettenöl betrieben werden.

Die Bestellfrist für Brennholz über das Brennholzportal wurde vom 30. November 2023 bis 14. Januar 2024 verlängert.




Hinweis:
Die Einheit 1 Fm entspricht 1,4 Rm aufgearbeitetem Holz in 1m Länge aufgesetzt. Wir bitten dies bei den Bestellungen unbedingt zu berücksichtigen.