Das Land Hessen fördert auch 2023 im Rahmen eines Sonderprogramms Gaststätten im ländlichen Raum. Die angebotenen Förderaufrufe finden vom 08.02.2023 bis 22.03.2023 sowie vom 01.06.2023 bis 12.07.2023 statt.
Gefördert werden:
Antragsberechtigt sind:
Die Mindestinvestition beträgt 15.000 €, die Förderung 45% bis max. 200.000 € Zuschuss.
Alle weiteren Informationen und Voraussetzungen zum Programm und zur Antragstellung finden interessierte Betriebe unter: https://www.wibank.de/wibank/sonderprogramm-gaststaetten/sonderprogramm-gaststaetten-2021-2023--560036
Den Leitfaden mit wichtigen Informationen und Tipps zur Antragstellung finden Sie HIER.
Sonderprogramm zur Stärkung der Gastronomie im ländlichen Raum
Die im Jahr 2023 angebotenen Förderaufrufe finden vom 08.02.2023 bis 22.03.2023 sowie vom 01.06.2023 bis 12.07.2023 statt.
In diesen Zeiträumen können Anträge über das Kundenportal der WIBank gestellt werden. Folgen Sie dazu diesem Link: https://foerderportal.wibank.de/site/#/public/home
Ansprechpartner bei der WI Bank:
Herr Philipp Jung
Telefon 06441 4479-1210
E-Mail soprogastro@wibank.de