Sopro Gastro

Sonderprogramm Gaststätten (2021-2023)

Der letzte Förderaufruf fand vom 01.06.2023 bis 12.07.2023 statt und ist daher nun beendet.


Stärkung der Gastronomie im ländlichen Raum bei dringend erforderlichen Investitionen

Das Land Hessen fördert auch 2023 im Rahmen eines Sonderprogramms Gaststätten im ländlichen Raum. Die angebotenen Förderaufrufe finden vom 08.02.2023 bis 22.03.2023 sowie vom 01.06.2023 bis 12.07.2023 statt.

Gefördert werden:

  • Planungskosten nach der aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ohne Leistungsphase 9,
  • Gebühren (z.B. Baugenehmigung),
  • Handwerkerarbeiten für bauliche Investitionen,
  • Neue Investitionsgüter (Ausstattung und Einrichtung) im Einzelwert über 410 Euro netto,
  • Neue Fahrzeuge mit unmittelbarem Dienstleistungsbezug (z. B. Catering, Wareneinkauf),
  • Historische Baumaterialien, sofern die Angemessenheit der Ausgaben durch eine fachkundige Stelle (z.B. Handwerk, Denkmalpflege, Architekten) bestätigt wird.

Antragsberechtigt sind:

  • Gaststättenbetriebe, die Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der Europäischen Union mit bis zu 49 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro (Kleinst- und Kleinunternehmen) sind.
  • Pächterinnen und Pächter eines Gaststättenbetriebes sind zuwendungsberechtigt, sofern sie abweichend von VV Nr. 1.7.2 zu § 44 LHO im Besitz eines abgeschlossenen Nutzungsvertrages (z.B. Miet- oder Pachtvertrag) sind, der im Zeitpunkt der Antragstellung noch eine Laufzeit –  abweichend von der Richtlinie - von mindestens 5 Jahren umfasst.

Die Mindestinvestition beträgt 15.000 €, die Förderung 45% bis max. 200.000 € Zuschuss.

Alle weiteren Informationen und Voraussetzungen zum Programm und zur Antragstellung finden interessierte Betriebe unter: https://www.wibank.de/wibank/sonderprogramm-gaststaetten/sonderprogramm-gaststaetten-2021-2023--560036

Den Leitfaden mit wichtigen Informationen und Tipps zur Antragstellung finden Sie HIER.


Sonderprogramm zur Stärkung der Gastronomie im ländlichen Raum

Die im Jahr 2023 angebotenen Förderaufrufe finden vom 08.02.2023 bis 22.03.2023 sowie vom 01.06.2023 bis 12.07.2023 statt.

In diesen Zeiträumen können Anträge über das Kundenportal der WIBank gestellt werden. Folgen Sie dazu diesem Link: https://foerderportal.wibank.de/site/#/public/home 


Ansprechpartner bei der WI Bank:
Herr Philipp Jung
Telefon 06441 4479-1210
E-Mail soprogastro@wibank.de