Schnittsache Sicherheit: Heckenpflege startet in Walluf


Gut gepflegte Hecken sind mehr als nur Sichtschutz: Sie verschönern unsere Umgebung, spenden Tieren Lebensraum und tragen zur Freundlichkeit unseres Gemeindebildes bei. Doch genauso wichtig ist, dass unsere privaten Gärten und Grünflächen die öffentlichen Wege nicht beeinträchtigen. Überwucherungen können Fußgängerinnen und Fußgänger gefährden oder zwingen sie sogar dazu, auf die Straße auszuweichen – ein Risiko, das besonders für Familien mit Kinderwagen, Menschen mit Gehhilfe oder mobilitätseingeschränkte Personen unbedingt zu vermeiden ist.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Hecken, Sträucher und Bäume bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten sind. Schneiden Sie außerdem im Bereich von Straßenleuchten und Verkehrszeichen soweit zurück, dass Lichter ihre Funktion erfüllen und Schilder auch aus mehreren Metern Entfernung gut lesbar bleiben. Besonders wichtig ist das sogenannte Lichtraumprofil: Pflanzen sollten bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht über Gehwege ragen und an Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 m in den Verkehrsraum hineinwachsen.

Das Bundesnaturschutzgesetz regelt klar den Zeitraum, wann größere Schnittmaßnahmen erlaubt sind: Zwischen 1. März und 30. September dürfen keine radikalen Rückschnitte erfolgen – zum Schutz brütender Vögel und anderer Tiere. Jetzt, ab Oktober, darf wieder beherzt zur Schere gegriffen werden, um das Wachstum zu lenken und die Sicherheit vor Ort zu bewahren.

Die Gemeinde empfiehlt, bereits zu Beginn der Schnittzeit tätig zu werden. Das Ordnungsamt wird ab Oktober verstärkt kontrollieren, ob Hecken, Sträucher und Bäume nicht den öffentlichen Verkehrsraum beeinträchtigen, und steht bei Fragen gerne bereit: Wallufer Ordnungsamt, 06123-792-225.

Mit gemeinsamer Aufmerksamkeit und Engagement tragen wir alle dazu bei, Walluf lebenswert zu gestalten – für unsere Nachbarn, Besucher und die Natur, das ganze Jahr über.