Die seit Jahren bestehende Bewohnerparkregelung im rheinnahen historischen Ortskern von Niederwalluf wurde zunächst als Bewohnerparkzone ausgeschildert. Die Bewohnerparkzonenregelung wird, vergleichbar der Temop-30-Zone, nur am Beginn und Ende der Zone ausgeschildert. Eine Wiederholung der Beschilderung innerhalb der Zone ist rechtlich nicht zulässig.
Da die Zonenbeschilderung von einer zunehmend größeren Zahl von Autofahrern und Autofahrerinnen nicht wahrgenommen wurde, baten weite Teile der Anlieger von Alt-Niederwalluf um einen Austausch der bestehenden Zonenbeschilderung gegen Streckenparkverbote. Dabei ist es erforderlich, dass beidseitig und in jeder betroffenen Straße die Bewohnerparkregelung mit separaten Verkehrszeichen kenntlich gemacht wird. Durch diese zusätzlichen Schilder, die aktuell vom Gemeindebauhof aufgestellt werden, wird die Bewohnerparkregelung künftig anschaulicher dargestellt und wird besser erkennbar sein.
Eine inhaltliche und räumliche Änderung der bestehenden Bewohnparkregelung ist mit dem Wechsel der Beschilderung nicht verbunden, auch behalten die bisherigen Bewohnerparkausweise der Zonen A und B die im jeweiligen Dokument genannte Gültigkeit.
„Ich freue mich“, so betont der Wallufer Bürgermeister Nikolaos Stavridis ausdrücklich, „dass ich nach Anhörung der gesetzlich zu beteiligenden Behörden und einer Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit durch diese Fachbehörden, die von einer breiten Mehrheit der betroffenen Anlieger gewünschte Änderung der Beschilderung herbeiführen kann.“ Die neue Beschilderung wird rechtzeitig vor Ostern freigegeben und für die an den Ostertagen zu erwartenden Touristen erkennbar sein und somit zu einer Entspannung der Parksituation und der Lebensqualität der Anlieger im alten Ortskern von Niederwalluf führen.
Für weitere Informationen oder Rückfragen steht Ihnen gerne die Ordnungsbehörde Walluf unter Telefon 06123 792-224 zur Verfügung.