Pressemitteilung Rheingau-Taunus-Kreis


Krisenstab empfiehlt: „Halloween soll in diesem Jahr ausfallen“

 

In den vergangenen Tagen erhielt der Krisenstab der Kreisverwaltung viele Anfragen von Eltern, wie diese sich beim nahenden Halloween-Fest in der Nacht von 31. Oktober auf den 1. November 2020 verhalten sollen. Das Gremium hat daraufhin eine Empfehlung herausgegeben, die auch mit anderen Kommunen abgesprochen wird. „Das Fest soll in diesem Jahr wegen der höchst angespannten Pandemie-Lage ausfallen. Vor allem das Ritual, von Tür zu Tür gehen, um Süßigkeiten einzusammeln, sollte auf das kommende Jahr verschoben werden“, sagt die Leiterin des Krisenstabs, Fachbereichsleiterin Liane Schmidt. Dem Krisenstab ist durchaus bewusst, dass Halloween für viele Kinder und Jugendliche sowie ältere Menschen ein großes Vergnügen darstellt, auf das wenige verzichten wollen.

 

„Doch in diesem Jahr haben wir eine extreme Lage, die mit keiner zuvor vergleichbar ist und von jedem ein vernünftiges Handeln fordert“, so Liane Schmidt, die auch darauf verweist, dass in anderen Kommunen gleiche Empfehlungen herausgegeben werden. „Die Menschen sollen kein Risiko eingehen und Halloween ausfallen lassen, um nicht Gefahr zu laufen, sich zu infizieren.“

 

„In der derzeitigen Lage - mit weiterhin extrem steigenden Infektionszahlen pro Tag - können wir keine andere Aussage treffen“, betont Landrat Frank Kilian und bittet um Verständnis. Das Risiko, sich bei solchen Aktionen, mit dem Corona-Virus anzustecken, ist hoch einzuschätzen, so dass der Krisenstab am Mittwochmorgen an die Vernunft der Menschen appelliert: „Wir kennen derzeit noch nicht die aktuellen Verordnungen, die Bund und Land am heutigen Tag noch verfügen werden. Auch der Tag des Inkrafttretens der Maßnahmen steht zu diesem Zeitpunkt nicht fest. Es ergeht aber der dringende Appell an alle Menschen im Kreisgebiet, die Halloween-Rituale ausfallen zu lassen.“

 

Landrat Kilian: „Wir schließen uns vollumfänglich den Aussagen von Bundeskanzlerin Angela Merkel an, die seit Tagen anmahnt, dass wir unsere Kontakte zu unseren Mitmenschen stark reduzieren sollen, um das Infektionsgeschehen nicht noch weiter anzuheizen.“

 

 

 

Krisenstab löst Stufe 2 des Hygieneplans 6.0 des Hessischen Kultusministeriums für Schulen aus

Landrat Kilian: Weiterhin Hohe 7-Tages-Inzidenz im Kreis / Maßnahmen sind mit Staatlichem Schulamt abgestimmt

 

„Da sich das Pandemiegeschehen im Rheingau-Taunus-Kreis weiterhin dynamisch entwickelt und eine hohe 7-Tages-Inzidenz aufweist, haben das Gesundheitsamt und der Krisenstab entschieden, die Stufe 2 ‚Eingeschränkter Regelbetrieb‘ gemäß Hygieneplan 6.0 des Hessischen Kultusministeriums auszulösen“, teilen Landrat Frank Kilian und Schul-Dezernent Rainer Scholl mit. Die nunmehr geltenden Maßnahmen wurden mit dem Staatlichen Schulamt abgestimmt. „Die Schulen sollen bis Montag, 2. November 2020, an allen Standorten mit Umsetzung fertig sein“, so der Schul-Dezernent. Bestehen bleiben die Vorgaben der 2. Allgemeinverfügung des Rheingau-Taunus-Kreises, die unter anderem für alle Klassen der weiterführenden Schulen die Mund-Nasenbedeckung im Unterricht vorsieht.

 

Für alle Schulen gilt, dass sich möglichst nicht alle Schülerinnen und Schüler zur gleichen Anfangs- und Endzeit (1. und 6. Stunde) an der Schule befinden und nicht zur gleichen Zeit die Schülerbeförderung in Anspruch nehmen sollen. Im Maßnahmenkatalog werden versetzte Pausen nach Jahrgängen getrennt vorgeschlagen, damit das Zusammenkommen und Durchmischen in den Pausen so gering wie nötig gehalten werden kann. Die Mensen bleiben mit den bestehenden Hygienevorschriften nach jeweiliger Möglichkeit geöffnet. Es ist jedoch darauf zu achten, dass sich nur kleine (Jahrgangs-)Gruppen mit Mund-Nasenschutz sowie unter Beachtung der Abstandsregeln in den Mensen aufhalten.

 

Desweitern hat die Abdeckung der jeweils geltenden Stundentafel Priorität. Die Teilintegration der Intensivklassenschüler muss ausgesetzt werden.

Inklusiv beschulte Schüler nehmen am Unterricht der Lerngruppe oder Klasse teil, der sie angehören. Der Einsatz der Teilhabeassistenten ist uneingeschränkt und in vollem Umfang vorzunehmen. Das gewohnte Ganztagsangebot ist vorzuhalten. Bis auf Weiteres sind Schulveranstaltungen in Präsenz auszusetzen, ebenso wie der herkunftssprachliche Unterricht.

 

„Um die Einschränkungen insgesamt so gering zu halten wie möglich, erfolgen des Weiteren folgende Anpassungen für die einzelnen Schulformen“, so die Aussagen des Schreibens. Der Unterricht in den Grundschulen sollte ohne Durchmischung im festen Klassenverband organisiert werden. Dies gilt auch für den Religionsunterricht, der möglichst im Klassenverband erteilt wird. In Grundschulen, in denen dieser nur im Jahrgang durchgeführt werden kann, mögen die Schulleitungen in den Klassen die einzelnen Klassenverbände zusammensetzen und die Schüler Mund-Nasen-Maske tragen.

 

Weiterhin ergeht die dringende Empfehlung, alle nicht nötigen Angebote zu reduzieren und die Lehrkräfte in möglichst wenigen Klassen einzusetzen. Auch die Deutschförderung soll im Klassenverband stattfinden.

Die Betreuung vor und nach dem Unterricht findet weiterhin statt. Die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis. Da sich die Klassen in der Betreuung mischen, ist hier eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen und auf die Einhaltung der Mindestabstände besonders zu achten. Dies gilt auch für die Ganztagsangebote.

 

Folgende Empfehlungen richten sich Sekundarstufe I:
Der Unterricht soll nur im festen Klassenverband organisiert werden. Ausgenommen ist der Religions- und Ethikunterricht. Die Teilnahme an der Betreuung der 5. und 6. Klassen erfolgt auf freiwilliger Basis.
AGs und Förderkurse sind auf das unbedingt nötige Maß zu reduzieren.

 

In den Integrierten Gesamtschulen ist die äußere Differenzierung aufzuheben, Binnendifferenzierung ist vorzusehen. Klassen sind nur im festen Klassenverband zu unterrichten. Ausgenommen sind die abschlussrelevanten Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch in den Jahrgangsstufen 9 und 10 sowie das Fach Religion/Ethik. Die Teilnahme an der Betreuung der 5. und 6. Klassen erfolgt auf freiwilliger Basis.

 

Auch für die Sekundarstufe II und Berufliche Schulen wird der Unterricht möglichst im Klassenverband empfohlen. Bei Kurssystemen, die nicht aufgelöst werden können, ist ein besonderes Augenmerk auf die Hygienevorschriften zu legen.

 

Krisenstab und Gesundheitsamt sind sich sicher, dass nicht alle organisatorischen Fragen für jede Schule en Detail festgelegt werden können. Bei schulorganisatorischen Fragen stehen schulfachliche Dezernenten des Staatlichen Schulamtes zur Verfügung, ebenso wie der Fachdienst Schule der Kreisverwaltung.

 

Der Krisenstab unterbreitete weitere Vorgaben. So erfolgt keine außerschulische Vergabe der Turn- und Sporthallen in den unterrichtsüblichen Zeiten. Bei Klausuren und Klassenarbeiten ist Trinken mit kurzer Abnahme der Mund-Nasenbedeckung erlaubt. Sollte es in der Mittagspause durchgängig regnen, muss die Schule einen bestimmten Bereich zum Essen und Trinken ausweisen, der groß genug ist, Abstände einzuhalten, wenn die Masken abgenommen werden. Dies können Plätze im Sporthallenbereich mit Aufsicht sein, wenn es draußen nicht möglich ist, einen solchen Bereich zu definieren. Das Aufstellen von „Spuckschutz-Wänden“ aus Plexiglas ersetzt nicht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung.