Vorbereitung für neuen Gehweg

Rodungsarbeiten termingerecht abgeschlossen

Der zwei Meter breite Gehweg, der in diesem Jahr im oberen Hohlweg, d.h. zwischen dem Parkplatz zum Bolzplatz bis zum Ende des Hohlwegs, am nordöstlichen Fahrbahnrand angelegt wird, hat eine Ausbaulänge von rund 130 Metern. Die Bauarbeiten sollen im Frühsommer 2022 starten.

Zur Vorbereitung der Baumaßnahme mussten Hecken und Einzelsträucher entlang der Straße für den fußgängerfreundlichen Ausbau des Hohlwegs weichen. Diese Rodungsarbeiten hat die Gemeinde Walluf bereits Ende Februar veranlasst, um somit den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gerecht zu werden: Das BNatSchG regelt Fäll- und Schnittverbote in der Baum- und Gehölzpflege (§ 39 BNatSchG) und untersagt in der landläufig als Vogelschutzzeit bekannten Spanne vom 1. März bis 30. September unter anderem das Fällen und Schneiden von Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen und Sträuchern.

Ziel des Bundesnaturschutzgesetzes ist es, Tiere zu schützen, die Bäume und Sträucher als Lebensraum nutzen. Der Zeitraum berücksichtigt die Reproduktionszeit der meisten Tierarten. Somit können Vögel ungestört brüten und Baumbewohner wir Eichhörnchen oder Baummarder ihre Jungen großziehen. Auch Insekten profitieren von der Regelung. Hummeln, Bienen oder Schmetterlinge finden im Frühling und Sommer damit mehr nektarreiche Blüten vor. „Aus diesem Grund war es wichtig, die Rodungsarbeiten bereits einige Monate vor dem eigentlichen Baubeginn abzuschließen“, erläutert Bürgermeister Nikolaos Stavridis die frühzeitige Vorbereitung der Baumaßnahme.