Zu einem Bauleitverfahren:
Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden in einem Bauleitplanverfahren zweimal beteiligt und können zum Verfahren eine Stellungnahme oder Anregungen vorbringen.
Zum Flyer selbst:
1. Falsch
Es handelt sich nicht um drei Baugebiete, sondern um ein Baugebiet „Erweiterung Nord-West“ oder „Rosenhof“ (beinhaltet die Erweiterung Nord-West und den Neubau der Kita).
Bei dem Bebauungsplan Verlängerte Liebausstraße handelt es sich lediglich um drei Gebäude.
2. Falsch
Die Erweiterung des Gewerbegebiets Kressboden – wie im Flyer dargestellt – ist bereits abgeschlossen. Das Baurecht besteht seit der Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses im Dezember 2019!
3. Falsche Darstellung
- Bebauungsplan „Erweiterung Nord-West“ liegt nicht in Oberwalluf (Siehe Punkt 1).
- Pfeil Bebauungsplan „Rosenhof“ weist auf das Baugebiet „Unterer Sand/Pflänzerweg“.
- Bei „Verlängerte Liebaustraße“ handelt es sich – wie vorher erwähnt – um drei Gebäude.
- Die Erweiterung des Gewerbegebietes Kressboden ist abgeschlossen. Die Bauvorhaben werden dort in diesem Jahr begonnen bzw. abgeschlossen.