Brennholz aus dem Kommunalwald

Walluf nimmt am Online-Brennholzverkauf  über das Bestellportal des Forst- & Holzkontors teil 

Um der in dieser Saison zu erwartenden steigenden Nachfrage von privaten Brennholzselbstwerbern nachzukommen, nimmt die Gemeinde Walluf am Brennholzverkauf über das Brennholzbestellportal des Forst- & Holzkontors Rheingau-Taunus teil. Die Online-Bestellplattform für das Brennholz aus dem Kommunalwald ist über www.walluf.de, die Homepage der Gemeinde Walluf, zu erreichen (www.walluf.de/rathaus-politik/service/brennholz). Hier können Wallufer Bürgerinnen und Bürger ab Montag, 1. Oktober bis spätestens 30. November 2023 ihren privaten Brennholzbedarf für die Saison 2024 online anmelden. Verkaufsmaß ist der Festmeter (Fm) – die Mindestbestellmenge beträgt 2,5 Fm, die Höchstbestellmenge 15 Fm, wählbar in Schritten von 2,5 Fm. Die Einheit 1 Fm entspricht dabei 1,4 Raummeter (Rm) aufgearbeitetem Holz in 1 Meter Länge aufgesetzt. Das Forst- und Holzkontor bittet, dies bei der Berechnung und Bestellung des persönlichen Bedarfs zu beachten.

Die Gemeinde Walluf bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, das Brennholz liegend am Wirtschaftsweg in Poltern oder über Flächenlose zu bestellen. Bei Letzterem startet die Aufarbeitung ab 1. Oktober 2024, nach der Brut- & Setzzeit, und geht bis längstens 31. März 2025. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für das Aufarbeiten von Holz mit der Motorsäge ein Sachkundenachweis erforderlich ist. Zum Zwecke des Grundwasser- und Bodenschutzes dürfen Motorsägen ausschließlich mit KWF-geprüftem Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) und biologisch abbaubarem Kettenöl betrieben werden. Eine Abfuhr von nicht aufgearbeitetem Holz, das als Polter am Weg erworben wird, kann jederzeit erfolgen. Seitens der Gemeinde Walluf steht es den Bürgerinnen und Bürgern frei, ob und auch womit (fertiges) Holz im Wald abgedeckt wird.

Die Bestellfrist für Brennholz über das Brennholzportal wurde bis zum 14. Januar 2024 verlängert.