Lokale Aktionsgruppe Rheingau
LEADER-Regionen wie der Rheingau haben zusätzlich zum normalen LEADER-Budget die Möglichkeit, Kommunen, Vereinen und Organisationen eine finanzielle Unterstützung für kleinere Projekte im Rahmen des „Regionalbudgets“ anzubieten.
Im ersten Jahr der neuen Förderperiode 2023 -2027 möchte die Lokale Aktionsgruppe Rheingau (LAG) nach den großen Erfolgen der letzten Förderperiode wieder das bürgerschaftliche und ehrenamtliche Engagement im Rheingau fördern und stärken. Damit wird das Entwicklungsziel „Stärkung und Weiterentwicklung des ehrenamtlichen Engagements, von Vereinen und Initiativen“ im Handlungsfeld „Gleichwertige Lebensverhältnisse für ALLE – Daseinsvorsorge“ der Lokalen Entwicklungsstrategie Rheingau 2023 – 2027 umgesetzt.
Der Förderaufruf richtet sich an private (z.B. gemeinnützige Vereine, Organisationen) und kommunale Träger. Unternehmen werden nicht gefördert.
Gefördert werden Anschaffungen und Investitionen, Materialausgaben und Sachkosten ab einem Beschaffungswert von 410 € netto. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 € (inkl. MwSt.) und dürfen max. 20.000 € (inkl. MwSt.) pro Einzelprojekt betragen. Die Förderquote beträgt in der Regel 80 % der förderfähigen Kosten inkl. MwSt., bei Vorsteuerabzugsberechtigung des Projektträgers 80 % der Nettokosten.
Zur Umsetzung schließt der Antragsteller einen Vertrag mit der Lokalen Aktionsgruppe und versichert darin, die Einhaltung der Zweckbindungsfrist der Gegenstände für 5 Jahre einzuhalten. Projekte dürfen nicht vor Bewilligung (ca. April 2023) begonnen sein und müssen zum 15.10.2023 abgeschlossen und abgerechnet sein.
Die Projekte müssen dem Allgemeinen Zweck des Förderbereichs 1 Integrierte Ländliche Entwicklung des gültigen GAK-Rahmenplanes, der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung und den Anforderungen dieses Aufrufs entsprechen. Die Auswahl der Projekte erfolgt auf der Grundlage des Aufrufes, der veröffentlichten Projektauswahlkriterien der LAG Rheingau für das Regionalbudget, des Eingangsdatums und der Vollständigkeit der Unterlagen.
Welche Projekte kommen in Frage
Was kommt nicht in Frage
* Ersatzinvestitionen (z.B. Erneuerung der Einrichtung)
* Baumaßnahmen und Maßnahmen, die einer Genehmigung bedürfen
* Einzelpositionen unter 410 € netto (z.B. 5 Bildschirme á 390 € netto)
* Versand- oder Frachtkosten
Fristen/Ablauf
Vollständige Projektanträge für den Aufruf sind bis zum 15.02.2023 per mail an regionalmanagement@zukunft-rheingau.de zu richten.
Nach Prüfung der eingegangenen Projekte entscheidet die Lokale Aktionsgruppe im März 2023 über die Projekte, die gefördert werden sollen und stellt den Förderantrag (bis zum 01.04.2023). Nach Bewilligung durch das Amt für den ländlichen Raum werden die Projektträger informiert. Bis 15.10.2023 muss das Vorhaben dann abgewickelt und mit der LAG abgerechnet sein.
Was muss der Vorhabenträger tun
Für Aufruf
Nach Projektauswahl
Nach Bewilligung/Für Abrechnung
Ein Beispiel für die erforderlichen Unterlagen und weitere Informationen (z.B. Mustervertrag) finden Sie auf der Homepage der LAG Rheingau unter
https://www.zukunft-rheingau.de/service/downloads/regionalbudget-2023
Dieser Aufruf erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel für die LAG Rheingau.