Heckenrückschnitt ab Oktober
Zum Schutz von Tieren, die Bäume und Sträucher als Lebensraum nutzen, ist der Heckenrückschnitt durch das Bundesnaturschutzgesetz reglementiert: Es untersagt größere Schnittmaßnahmen im Zeitraum 1. März bis einschließlich 30. September. Während dieser sogenannten Vogelbrut- bzw. Vogelschutzzeit sind lediglich (kleinere) Rückschnitte zulässig, die im Sinne der Verkehrssicherheit unabdingbar sind, um Fußgänger, Rad- und Autofahrer auf öffentlichen Wegen nicht zu gefährden.
Mit dem Ende der Vogelbrutzeit darf und soll dann ab 1. Oktober wieder ausgiebig zur Heckenschere gegriffen werden. Die Gemeinde Walluf bittet ihre Bürgerinnen und Bürger darum, sich möglichst gleich zu Beginn der Fäll- und Schnittzeit um üppig wachsendes Grün, das von ihren Privatgrundstücken in den Verkehrsraum ragt, zu kümmern. „Bitte tragen Sie dazu bei, dass die Freude an Hecken und Sträuchern auf allen Seiten lange währt“, so Bürgermeister Stavridis. „Sie sollten jetzt, ab Anfang Oktober, nachhaltig zurückgeschnitten werden.“ Ein großzügiger Rückschnitt in den Wintermonaten trägt dazu bei, dass Äste auch im Frühjahr und Sommer nicht wild über die Grundstücksgrenze hinausragen und den öffentlichen Verkehrsraum behindern. „Mit dem zeitnahen Rückschnitt helfen Sie, die Wege in unserer Gemeinde stets einsehbar und gut passierbar zu halten.“
Vor diesem Hintergrund wird das Ordnungsamt der Gemeinde Walluf ab 4. Oktober 2023 wieder verstärkt den Heckenüberwuchs von privaten Grundstücken auf Gehwege und in Straßenkreuzungen etc. kontrollieren. Bürgermeister Nikolaos Stavridis appelliert daher: „Ab in die Hecke und – schnipp, schnapp, Äste ab – gleich kräftig zurückschneiden. Vielen Dank.“