Lokale Aktionsgruppe Rheingau

LEADER-Region Rheingau

Regionalbudget 2026 – Förderung für Kleinprojekte in der LEADER-Region Rheingau

Auch im Jahr 2026 können Kommunen, Vereine, Initiativen und Organisationen in der LEADER-Region Rheingau wieder finanzielle Unterstützung für kleinere Projekte beantragen. Die Lokale Aktionsgruppe Rheingau (LAG) stellt hierzu Mittel aus dem Regionalbudget bereit, um das bürgerschaftliche Engagement in der Region weiter zu fördern und die Lebensqualität vor Ort zu stärken.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Kleinprojekte, die zur Entwicklung und Stärkung der Region beitragen – insbesondere in den Bereichen

  • Daseinsvorsorge (z. B. Ausstattung von Einrichtungen in Gesundheit, Versorgung, Freizeit und Kultur),
  • Kultur und Bildung (z. B. technische Ausstattung von Vereinen und Gemeinschaftseinrichtungen) sowie
  • Nachhaltigkeit und bewusstes Konsumverhalten.

Förderhöhe und Voraussetzungen
Die förderfähigen Gesamtausgaben müssen zwischen 5.000 € und 20.000 € (inkl. MwSt.) liegen.
Die Förderquote beträgt 80 % der Brutto- bzw. bei Vorsteuerabzugsberechtigung der Nettokosten.
Es können ausschließlich in sich abgeschlossene Maßnahmen unterstützt werden – etwa die Anschaffung von Geräten, Materialien oder Ausstattungsgegenständen, aber keine Bau- oder Ersatzinvestitionen.

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen, Organisationen sowie kommunale und nicht-kommunale öffentliche Träger.
Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen. Ebenso vom Regionalbudget 2026 ausgeschlossen sind Antragsteller (außer Kommunen), die bereits in den Jahren 2024 oder 2025 gefördert wurden.

Antragsverfahren
Projektanträge können vom 15. Dezember 2025 bis zum 13. Februar 2026 digital eingereicht werden unter
📧 regionalmanagement@zukunft-rheingau.de.

Die Einreichung umfasst:

  • eine Projektbeschreibung (Projektskizze),
  • einen Nachweis der Vorfinanzierung,
  • mind. zwei Preisangaben oder Angebote zur Plausibilisierung der Kosten,
  • einen Nachweis des Vertretungsrechts (z. B. Vereinsregisterauszug oder Satzung).

Nach Prüfung aller eingegangenen Anträge entscheidet das Auswahlgremium der Region Rheingau nach den Projektauswahlkriterien über die Förderzusage.

Wichtige Fristen
Die Vertragsunterzeichnung mit den ausgewählten Projektträgern erfolgt voraussichtlich im Mai 2026.
Alle Projekte müssen bis zum 15. September 2026 vollständig abgeschlossen und abgerechnet sein. Ein Maßnahmenbeginn vor Vertragsabschluss führt automatisch zum Ausschluss von der Förderung.

Kontakt und weitere Informationen
Für Fragen steht das Regionalmanagement ab dem 8. Januar 2026 zusätzlich donnerstags zwischen 17:00 und 20:00 Uhr telefonisch unter 06723 / 60272 – 30 zur Verfügung.

Weitere Informationen, Vorlagen und Beispielunterlagen finden Sie unter
👉 www.zukunft-rheingau.de/service/downloads/regionalbudget-2026.

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der entsprechenden Mittel für die Region Rheingau.

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