Lokale Aktionsgruppe Rheingau
LEADER-Regionen wie der Rheingau haben zusätzlich zum normalen LEADER-Budget die Möglichkeit, Kommunen, Vereinen und Organisationen eine finanzielle Unterstützung für kleinere Projekte im Rahmen des „Regionalbudgets“ anzubieten.
Auch 2024 möchte die Lokale Aktionsgruppe Rheingau (LAG) das bürgerschaftliche und ehrenamtliche Engagement unterstützen, fördern und stärken.
Gefördert werden können:
Wie hoch ist die Förderung?
Welche Ausgaben können gefördert werden?
Wer kann gefördert werden?
Unternehmen sind von einer Förderung mit Mitteln aus dem Regionalbudget ausgeschlossen.
Was kommt nicht in Frage
* Ersatzinvestitionen (z.B. Erneuerung der Einrichtung)
* Baumaßnahmen und Maßnahmen, die einer Genehmigung bedürfen
* Einzelpositionen unter 410 € netto (z.B. 5 Bildschirme à 390 € netto)
* Versand- oder Frachtkosten
Was ist zu tun?
Vollständige Projektanträge sind bis zum 15.02.2024 per E-Mail an regionalmanagement@zukunft-rheingau.de zu stellen. Diese beinhalten:
* Beschreibung des Vorhabens (Projektskizze),
* Nachweis der Vorfinanzierung der kompletten Maßnahme (Kontoauszug),
* Kosten plausibilisieren (mind. 2 Preisangaben: Internetrecherche/Angebot),
* Nachweis des Vertretungsrechts der Unterzeichner:innen (z.B. Auszug Vereinsregister/ Satzung).
* Die Unterlagen werden digital eingereicht.
Wie geht es dann weiter?
Wichtig:
Ein Maßnahmenbeginn vor Vertragsabschluss führt automatisch zum Ausschluss der Förderung.
Projekte, deren Rechnungen erst nach dem 15. September 2024 vorliegen, werden von der Förderung ausgeschlossen.
Was ist für die Abrechnung notwendig?
Ein Beispiel für die erforderlichen Unterlagen und weitere Informationen (z.B. Mustervertrag) finden Sie auf der Homepage der LAG Rheingau unter
https://www.zukunft-rheingau.de/service/downloads/regionalbudget-2024
Die Förderung kann nur im Rahmen der für die Region Rheingau zur Verfügung stehenden Fördermittel erfolgen. Dieser Aufruf erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung dieses Fördermittel für die LAG Rheingau.