Schaustellung von Tieren (Zoobetrieb), Erlaubnis

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer ähnlichen Einrichtung zur Schau stellen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es gilt die

    • Allgemeine Verwaltungskostenordnung und
    • die Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriumsfür Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
       

    Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Veterinäramt sowie dem zuständigen Regierungspräsidium zu erkundigen.

  • Typisierung

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