Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Sie stellen bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer.
In manchen Kommunen liegen Antragsformulare bereit.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.