Förderaufruf „Regionalbudget 2026“ – jetzt Projekte einreichen


Die Lokale Aktionsgruppe Rheingau (Verein Regionalentwicklung Rheingau e.V.) unterstützt auch 2026 wieder kleinere Vorhaben in der LEADER-Region Rheingau über das Regionalbudget. Gefördert werden Kleinprojekte, die das bürgerschaftliche und ehrenamtliche Engagement vor Ort stärken.

Was wird gefördert?
Gefördert werden insbesondere:

  • Projekte zur Daseinsvorsorge in den Bereichen Gesundheit, Versorgung, Freizeit und Kultur (z.B. technische oder sonstige Ausstattung von ehrenamtlich oder öffentlich betriebenen Einrichtungen).
  • Projekte zur Stärkung von Kultur- und Bildungsangeboten (z.B. Ausstattung von Vereinen oder dörflichen Gemeinschaftseinrichtungen).
  • Projekte zu Nachhaltigkeit und bewusstem Konsumverhalten.

Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro und dürfen höchstens 20.000 Euro (jeweils inklusive Mehrwertsteuer) betragen. Die Förderquote liegt bei 80 Prozent der Bruttokosten (bei Vorsteuerabzugsberechtigung 80 Prozent der Nettokosten).

Wer kann sich bewerben?
Antragsberechtigt sind:

  • Vereine, Initiativen und Organisationen,
  • öffentliche, kommunale und nicht-kommunale Träger.

Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind – mit Ausnahme der Kommunen – alle Träger, die in den Jahren 2024 und 2025 bereits durch das Regionalbudget gefördert wurden.

Was wird nicht gefördert?
Nicht förderfähig sind unter anderem:

  • Ersatzinvestitionen (z.B. reine Erneuerung bestehender Einrichtungen),
  • Baumaßnahmen und Maßnahmen, die einer Genehmigung bedürfen,
  • Einzelpositionen unter 410 Euro netto,
  • Versand- und Frachtkosten.

Fristen und Ablauf
Vollständige Projektanträge können vom 15. Dezember 2025 bis zum 13. Februar 2026 per E-Mail beim Regionalmanagement eingereicht werden. Nach Ablauf der Frist entscheidet das zuständige Gremium anhand festgelegter Kriterien, welche Projekte eine Förderung erhalten. Voraussichtlich im Mai 2026 werden mit den ausgewählten Projektträgern die Verträge über die Durchführung der Maßnahmen abgeschlossen.

Die Projekte müssen bis zum 15. September 2026 vollständig umgesetzt und abgerechnet sein. Ein Maßnahmenbeginn vor Vertragsabschluss führt automatisch zum Ausschluss der Förderung. Projekte, deren Abrechnungsunterlagen erst nach dem 15. September 2026 vorliegen, können nicht berücksichtigt werden.

Erforderliche Unterlagen

Mit dem Antrag sind unter anderem folgende Unterlagen einzureichen:

  • eine kurze Beschreibung des Vorhabens (Projektskizze),
  • ein Nachweis der Vorfinanzierung der kompletten Maßnahme (z.B. Kontoauszug),
  • mindestens zwei Preisangaben zur Plausibilisierung der Kosten (z.B. Internetrecherche oder Angebote),
  • ein Nachweis des Vertretungsrechts der Unterzeichnenden (z.B. Vereinsregisterauszug oder Satzung).

Für die Abrechnung sind die Vorlage der Rechnungen, die entsprechenden Zahlungsnachweise, eine Inventarliste sowie eine aussagekräftige Ergebnisdokumentation (z.B. Fotos) erforderlich.

Beratung und Hinweis
Für Fragen zum Regionalbudget steht das Regionalmanagement zusätzlich zu den üblichen Sprechzeiten ab dem 8. Januar 2026 donnerstags von 17 bis 20 Uhr telefonisch zur Verfügung. Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung der entsprechenden Fördermittel für die Region Rheingau.

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