Veterinärwesen
Das Veterinäramt des Rheingau-Taunus-Kreises ruft alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Kreisgebiet dazu auf, den Impfschutz ihrer Tiere gegen die Newcastle-Krankheit zu überprüfen. Hintergrund ist die aktuelle Ausbreitung der hochansteckenden Tierseuche in Deutschland. Die Erkrankung war hierzulande zuletzt 1996 aufgetreten.
Die Newcastle-Krankheit (auch atypische Geflügelpest genannt) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die vor allem Hühner und Puten betrifft, gelegentlich aber auch andere Vogelarten. Typische Symptome sind unter anderem:
Aufgrund der ähnlichen Krankheitsanzeichen wird sie häufig mit der Geflügelpest verwechselt. Das Virus kann sich sowohl direkt zwischen Tieren als auch indirekt über Fahrzeuge, Gerätschaften oder kontaminierte Kleidung verbreiten. Auch Wildvögel oder Schadnager können eine Rolle bei der Übertragung spielen.
Aktuelle Lage in Deutschland
Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Institut wurde die Tierseuche am 20. Februar 2026 erstmals in einem Putenmastbetrieb in Brandenburg nachgewiesen. Seitdem hat sich die Krankheit weiter ausgebreitet. Das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt deutschlandweit inzwischen bereits 19 Ausbrüche in Beständen von sechs bis über 30.000 Tieren (Stand 09.03.2026, 15 Uhr). Die bisherigen Erkenntnisse zeigen deutlich: Ungeimpfte Jungtiere weisen eine hohe Sterblichkeit auf, während konsequent geimpfte Bestände in der Regel vor klinischen Symptomen geschützt sind.
Gesetzliche Impfpflicht gilt für alle Halterinnen und Halter
In Deutschland besteht eine gesetzliche Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit für alle Hühner- und Putenbestände
Erleichterungen für Hobbyhalter
Durch eine Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung ist es mittlerweile möglich, dass auch Hobbyhalter die Impfung über das Trinkwasser selbst durchführen. Voraussetzung dafür sind jedoch folgende Bedingungen:
Aufruf zur Wachsamkeit und Biosicherheit
Neben einer konsequenten Impfung sollten Geflügelhalter auch ihre Biosicherheitsmaßnahmen überprüfen. Dazu gehören unter anderem der Schutz der Tiere vor Kontakt mit Wildvögeln sowie sorgfältige Hygiene beim Betreten der Ställe. Unklare Todesfälle, Krankheitsanzeichen oder ein plötzlicher Leistungsabfall im Bestand sollten umgehend tierärztlich abgeklärt werden. Bei Verdacht auf eine Erkrankung müssen Halter unverzüglich ihre betreuende Tierarztpraxis informieren.