Sie haben am 15. März 2026 schon etwas anderes vor oder möchten bequem von zu Hause aus wählen? Dann können Sie die Briefwahl nutzen.
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn sie einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen.
Die Briefwahl können Sie zu Hause und vor Ort im Rathaus durchführen. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen alle notwendigen Informationen zur Verfügung.
| Ihr Anliegen: | Wie geht das? | Bis wann? |
| Briefwahlunterlagen ohne Vorsprache nach Hause geschickt bekommen |
| Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist bis Mittwoch, 11.03.2026 möglich. |
| Briefwahlunterlagen persönlich beantragen (Mitnehmen oder vor Ort wählen) |
| Öffnungszeiten: Montag 08.30 - 18.00 Uhr Dienstag, Donnerstag, Freitag 08.30 - 12.00 Uhr Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist bis Freitag, 13.03.2026, 13.00 Uhr möglich. |
Bitte beachten Sie: Nachdem Sie gewählt haben, muss Ihr roter Wahlbrief bis Sonntag 15.03.2026, 18 Uhr beim Wahlamt sein! Verspätet zugegangene Wahlbriefe werden nicht zu den Kommunalwahlen zugelassen!
Neben dem Postversand ist der Einwurf in den Hausbriefkasten des Rathauses möglich:
Briefwählerinnen und -wähler erhalten nach ihrem Antrag folgende Unterlagen:
- einen Wahlschein
- zwischen einem und drei Stimmzettel sowie dazugehörige Stimmzettelumschläge
- einen roten Wahlbriefumschlag, mit dem Sie die Unterlagen im Inland kostenfrei zurücksenden können
- ein Merkblatt für die Briefwahl, das alle wichtigen Hinweise enthält und die Briefwahl mit Bildern erläutert.
Wer die Angaben des Merkblattes genau beachtet, kann sicher sein, dass die abgegebenen Stimmen gezählt werden.
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Die Hilfsperson muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde. Die Versicherung an Eides statt hierfür ist auf dem Wahlschein abgedruckt.
Im Wählerverzeichnis in Ihrem Wahllokal steht hinter Ihrem Namen ein Sperrvermerk. Sie können trotzdem im Wahllokal wählen, müssen dazu aber Ihren Wahlschein und Ihren Ausweis vorlegen. Die Wahlbenachrichtigung reicht bei beantragten Briefwahlunterlagen nicht mehr zum Wählen aus.