Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.walluf.de veröffentlichten Websites der Gemeinde Walluf.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behindertengleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Oktober 2022 durchgeführten vereinfachten Überprüfung durch die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik des Landes Hessen.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Die Überarbeitung von nicht-barrierefreien PDF-Dateien wie Bebauungsplänen oder älteren Satzungen, von denen teilweise keine Originaldatei vorliegt, stellt eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT dar.
Auf Anfrage versuchen wir gerne, die von Ihnen benötigte Information in einer barrierenarmen Version zur Verfügung zu stellen. Dazu schreiben Sie bitte eine E-Mail an info@walluf.de.
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an oder melden Sie die digitale Barriere über unser Online-Kontaktformular