Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat in einem Verfahren gegen die Gemeinde Walluf entschieden, dass die seit 2010 bestehenden Anwohnerparkzonen A und B im alten Ortskern derzeit nicht rechtmäßig sind.
Hintergrund ist, dass nach Auffassung des Gerichts die notwendige Datengrundlage zur Begründung eines erheblichen Parkraummangels bislang nicht ausreichend nachgewiesen wurde. Eine entsprechende quantitative Untersuchung fehlte.
Infolge dieser Entscheidung müssen die entsprechenden Verkehrszeichen verdeckt werden. Das bedeutet, dass das Parken im alten Ortskern bis auf Weiteres für alle Verkehrsteilnehmenden uneingeschränkt erlaubt ist.
Die Gemeindeverwaltung arbeitet bereits daran, die erforderlichen Datenerhebungen nachzuholen. Dazu gehören insbesondere:
Ziel ist es, schnellstmöglich eine belastbare Grundlage zu schaffen, um das Anwohnerparken rechtssicher wieder einführen zu können.
Die Gemeinde Walluf bedauert die durch diese Entscheidung entstehenden Unannehmlichkeiten und bittet um Ihr Verständnis.
Nikolaos Stavridis
Bürgermeister