Trinkwasser

Wasserampel im Rheingau steht auf Rot


Um die Trinkwasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet nachhaltig sicherzustellen, ausreichende Löschwasserreserven bereitzuhalten und einen möglichen Trinkwassernotstand zu vermeiden, ist eine unverzügliche Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs notwendig.

Alle Bürgerinnen und Bürger im Versorgungsgebiet werden deshalb eindringlich gebeten, zusätzlich zu den Regelungen der gelben Wasserampel folgende Vorgaben zu beachten:

  • Trinkwasser nicht zum Waschen von Fahrzeugen sowie zur Reinigung von Gebäuden, Terrassen oder vergleichbaren Flächen verwenden.
  • Pools, Zisternen und sonstige Wasserspeicher nicht befüllen.
  • Die Bewässerung von Gärten und Rasenflächen sofort einstellen.
  • Neuanpflanzungen und Nutzgärten nur noch moderat bewässern.
  • Trinkwasser aus Standrohren nur nach vorheriger Absprache und ausschließlich in besonderen Fällen entnehmen.
  • Bei der Beobachtung außergewöhnlich großer Trinkwasserentnahmen die zuständige Kommune beziehungsweise die Rheingauwasser GmbH informieren.

Die Kommunen im Versorgungsgebiet und die Rheingauwasser GmbH bitten alle Verbraucherinnen und Verbraucher um einen besonders verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser. Jede eingesparte Menge hilft dabei, die Versorgungssicherheit im Rheingau für alle zu erhalten.